Kurzgutachten, Wertgutachten und Kfz-Gutachten im Vergleich
Was ist der unterschied zwischen Kurzgutachten, Kostenvoranschlag und dem Kfz-Gutachten?
Kurzgutachten
Ein Kurzgutachten ist genauer als der Kostenvoranschlag ausgelegt. Hier fließen verschiede Aspekte wie unter anderem Verkehrstauglichkeit, Sonder- und Serienausstattung des Fahrzeugs und eventuelle Risiken hinsichtlich Reparaturausweitung wird hier mit betrachtet.
Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag ist eine abgespeckte Version eines Kfz-Gutachtens. Diese Art ist kostengünstiger und einfacher anzufertigen. Hierbei handelt es sich nur um eine Vorkalkulation, die einem verbindlichen Angebot gleichkommt.
Kfz-Gutachten
Das Kfz-Unfallgutachten ist die umfang-reichste und aussagekräftigste Variante der Schadeneinschätzung. Hierbei wir nicht nur den reinen Reparaturaufwand aufgezeigt sondern auch die dafür benötigte Zeit und wieweit das Fahrzeug verkehr tauglich es ist. Weitergehend klärt es auch die Ansprüche, die der Schaden verursacht hat. Das sind wie z.B. der Restwert, Nutzungs-Ausfall und die Wertminderung des Fahrzeugs.
Nicht nur die Große Unfallschäden sondern auch die kleinere Beulen oder Schrammen wird hier empfohlen, diese von einem Experten begutachten zu lassen. Für die Versicherungen wir bei Bagatellschäden (Stand 2019: für einen Wert zwischen 750 € und 1.000 €) zur Beweissicherung kostengünstig einen Kostenvoranschlag erstellt.
Bei bedarf erstellen wir gerne ein detaillierteres Kurzgutachten an. Wie schon oben beschrieben enthält das Kurzgutachten im Vergleich zum Kostenvoranschlag viel mehr Informationen.
Diese sind im Detail:
- fotografische Dokumentation
- verschiedene Aspekte der Verkehrstauglichkeit
- die Serien- und Sonderausstattung der Fahrzeugs
- eventuelle Risiken bezüglich einer möglichen Ausweitung der Reparatur
Für die Schadensregulierung und Übernahme der kosten erkennt hierfür die Versicherungen dieses Kurzgutachten bei einem Haftpflichtschaden an.
Wann ist ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag sinnvoll?
Besonders bei sogenannten kleinen Verkehrsunfällen, wie z.B. Rempler beim einparken, tendieren Personen dazu, die Unfallschäden als geringfügig einzustufen. Was jedoch geringfügiger oder nicht geringfügiger schaden ist, wird in erster Linie an dem Bagatellschadengrenze bemessen.
Auch bei einem leichten aneinander stoßen zweier Fahrzeuge können Schäden an einer Karosserie, am Fahrzeugverkleidung bzw. am Lack zu deutlichen höheren Kosten führen als vorerst gedacht.
Eine Einschätzung ist schwierig bzw. unmöglich mit dem bloßem Auge, wenn es im Bereich des Unfallschadens noch Altschäden gibt. Hier ist die höchste Priorität, diese zu erfassen und vom dem neuen Schadensbereich abzugrenzen, um spätere Probleme im Rahmen der Schadensregulierung zu vermeiden. In so einem Fall sollte man das Kurzgutachten hier stets dem Kostenvoranschlag vorziehen.
Vergleichsübersicht
Kurzgutachten
- Angabe der Stundenverrechnungssätze
- Angabe der Ersatzpreise
- Fotodokumentation des Fahrzeugzustandes
- detailierte Fotodokumentation des Schadenbereiches
- Beschreibung des optischen Zustands des Fahrzeugs
- Auflistung von Serien- und Sonderausstattung und ggf. Spezialumbauten
- Angabe zur Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs
- Angabe der Alt- und Vorschäden (reparierte und nicht reparierte Vorschäden)
- Nennung von Risiken bezüglich Reparaturkostenausweitung
Ermittlung der WertminderungErmittlung des RestwertesErmittlung des Nutzungsausfalls
Kostenvoranschlag
- Angabe der Stundenverrechnungssätze
- Angabe der Ersatzpreise
Fotodokumentation des Fahrzeugzustandesdetailierte Fotodokumentation des SchadenbereichesBeschreibung des optischen Zustands des FahrzeugsAuflistung von Serien- und Sonderausstattung und ggf. SpezialumbautenAngabe zur Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit des FahrzeugsAngabe der Alt- und Vorschäden (reparierte und nicht reparierte Vorschäden)Nennung von Risiken bezüglich ReparaturkostenausweitungErmittlung der WertminderungErmittlung des RestwertesErmittlung des Nutzungsausfalls
Kfz-Gutachten
- Angabe der Stundenverrechnungssätze
- Angabe der Ersatzpreise
- Fotodokumentation des Fahrzeugzustandes
- detailierte Fotodokumentation des Schadenbereiches
- Beschreibung des optischen Zustands des Fahrzeugs
- Auflistung von Serien- und Sonderausstattung und ggf. Spezialumbauten
- Angabe zur Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs
- Angabe der Alt- und Vorschäden (reparierte und nicht reparierte Vorschäden)
- Nennung von Risiken bezüglich Reparaturkostenausweitung
- Ermittlung der Wertminderung
- Ermittlung des Restwertes
- Ermittlung des Nutzungsausfalls